Im Jahr 2002 wurde das Behindertengleichstellungsgesetz erlassen. Das Gesetzesziel lautet wie folgt (BGG \u00a71):<\/p>\n
\u201eZiel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern, sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gew\u00e4hrleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensf\u00fchrung zu erm\u00f6glichen.\u201d<\/p><\/blockquote>\n
Das Gesetz verpflichtet insbesondere Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Gewalt zur Barrierefreiheit hinsichtlich Bau, Verkehr und Informationstechnik. Im Zuge dessen wurde die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) ver\u00f6ffentlicht, die zuletzt 2011 zur BITV 2.0 \u00fcberarbeitet wurde. Ziel der Verordnung ist es, Webseiten barrierefrei zu gestalten. Anlage 1 der BITV 2.0 ist an die Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) angelehnt. Dieser Webstandard des W3C wurde 2008 verfasst und soll die Barrierefreiheit von Webseiten sicherstellen. Er wurde nicht nur in der BITV 2.0, sondern auch in vielen anderen L\u00e4ndern aufgenommen.
\nIm Jahr 2016 veranlasste das Bundeskabinett eine Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes, die f\u00fcr mehr Barrierefreiheit und Gleichberechtigung sorgen soll. Das Gesetz wurde inzwischen\u00a0vom Parlament beschlossen. Somit soll in Zukunft mehr Teilhabe erreicht und eine Benachteiligung durch das nicht Treffen gewisser Vorkehrungen vermieden werden. Au\u00dferdem soll der Einsatz Leichter Sprache<\/a><\/strong> gef\u00f6rdert werden.<\/p>\n